Ich kann vorläufig keine neuen Mandate annehmen.
Juristische Fragestellungen werden immer komplexer. Daher habe ich mich spezialisiert und bin als Fachanwältin für Sozialrecht überwiegend im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht tätig.
Daneben berate und vertrete ich gehörlose und schwerhörige Menschen im Sozialrecht unter Verwendung der Deutschen Gebärdensprache.
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Judith Hartmann
Fachanwältin für Sozialrecht
Schillerstraße 44 B
22767 Hamburg
Telefon: 040 38902885
Telefax: 040 38902886
E-Mail: kanzlei@judithhartmann.de
Die Deutsche Gebärdensprache beherrsche ich fließend und ich bin selbst fast gehörlos. Daher vertrete ich insbesondere gehörlose und schwerhörige Mandanten, die Belange dieser Personengruppe sind mir bestens vertraut.
Auch für hörende und nichtbehinderte Menschen oder anders behinderte Menschen bin ich selbstverständlich mit dem gleichen Engagement im Sozialrecht tätig. Dabei wird die Kommunikation bei persönlichen Besprechungen in der Kanzlei oder bei Gerichtsterminen über den Einsatz einer Gebärdensprachdolmetscherin sichergestellt. Im Übrigen kommuniziere ich bevorzugt per E-Mail.
Judith Hartmann
Fachanwältin für Sozialrecht
Schillerstraße 44 B
22767 Hamburg
Telefon: 040 38902885
Telefax: 040 38902886
E-Mail: kanzlei@judithhartmann.de
In sozialrechtlichen Gerichtsverfahren, Widerspruchsverfahren und in Antragsverfahren berate und vertrete ich Sie kompetent und zuverlässig.
Meine Schwerpunkte im Sozialrecht:
Gehörlose und schwerhörige Menschen berate und vertrete ich in Gebärdensprache (DGS/LBG).
Bevor ein Mandat zustande kommt, kläre ich mit Ihnen vorab die Kosten für meine Tätigkeit.
Das Honorar für eine anwaltliche Beratung vereinbare ich individuell mit Ihnen, die Gebühr für eine erste Beratung von Verbrauchern ist auf maximal 190,- € plus Umsatzsteuer beschränkt und kann durchaus niedriger sein. Die genaue Höhe des Beratungshonorars richtet sich nach der zeitlichen Dauer und der rechtlichen Schwierigkeit der Beratung.
Für die Vertretung im Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Klageverfahren und Rechtsmittelverfahren findet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Anwendung. Bei besonders arbeits- und zeitaufwändigen Fällen ist angesichts der eher niedrigen Rechtsanwaltsvergütung im Sozialrecht eine individuelle Honorarvereinbarung unumgänglich, um Ihren Fall mit der notwendigen Intensität bearbeiten zu können.
Erforderlichenfalls bespreche ich mit Ihnen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Ihren Rechtsstreit übernimmt.
Bei niedrigem Einkommen kommt für ein Klageverfahren vor Gericht Prozesskostenhilfe in Betracht, hierzu informiere ich Sie bei Bedarf.